Abschreibung (AfA)

Die lineare Abschreibung beträgt aktuell 2 % pro Jahr über 50 Jahre bei Wohngebäuden. Sie reduziert die Steuerlast bei Vermietung erheblich. Die AfA bezieht sich nur auf den Gebäudewert, nicht auf das Grundstück. Für Neubauten und besondere Fälle (z. B. KfW-Effizienzhäuser oder Denkmalschutz) gelten Sonderregelungen.

Praxisbeispiel:
Ein Anleger kauft ein Mehrfamilienhaus mit 600.000 € Gebäudewert. Bei 2 % AfA setzt er jährlich 12.000 € als Werbungskosten ab – eine deutliche Steuerersparnis.

🔗 BMF Broschüre: Steuern von A bis Z

 

Sie wollen erfolgreich sein mit Ihrer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns!

Erfolg ist, wenn Sie 110% zufrieden mit Ihrer Immobilie sind!

Nach oben scrollen

Pressemeldung

A&O Wohnbau Immobilien als
BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2026 ausgezeichnet

Zu den besten Immobilienunternehmen, die das begehrte Siegel in diesem Jahr erhalten haben, gehört die Firma A&O Wohnbau Immobilien Inh. Damian Orgun aus München.