Abschreibung (AfA)

Die lineare Abschreibung beträgt aktuell 2 % pro Jahr über 50 Jahre bei Wohngebäuden. Sie reduziert die Steuerlast bei Vermietung erheblich. Die AfA bezieht sich nur auf den Gebäudewert, nicht auf das Grundstück. Für Neubauten und besondere Fälle (z. B. KfW-Effizienzhäuser oder Denkmalschutz) gelten Sonderregelungen.

Praxisbeispiel:
Ein Anleger kauft ein Mehrfamilienhaus mit 600.000 € Gebäudewert. Bei 2 % AfA setzt er jährlich 12.000 € als Werbungskosten ab – eine deutliche Steuerersparnis.

🔗 BMF Broschüre: Steuern von A bis Z

 

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