Baulast

Die Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Baubehörde, nicht gegenüber Privatpersonen. Sie wird ins Baulastenverzeichnis (nicht ins Grundbuch!) eingetragen. Häufige Formen sind die Zuwegungsbaulast (ein Nachbargrundstück muss die Zufahrt ermöglichen) oder die Abstandsflächenbaulast (ein Gebäude darf näher an die Grenze gebaut werden, wenn das Nachbargrundstück dafür Fläche zur Verfügung stellt). Baulasten können den Wert eines Grundstücks beeinflussen und sind bei jedem Grundstückskauf zu prüfen.

Beispiel:
Ein Bauträger möchte ein Haus dichter an die Grundstücksgrenze bauen, als es die Bauordnung erlaubt. Der Nachbar erteilt eine Baulast auf seinem Grundstück, um die nötige Abstandsfläche bereitzustellen. Die Behörde genehmigt den Bau nur unter dieser Voraussetzung.

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