Bauträger / Bauträgervertrag

Ein Bauträger errichtet auf eigenes Risiko Immobilien und verkauft sie schlüsselfertig an Endkunden. Der Käufer zahlt nicht sofort den Gesamtpreis, sondern in Raten nach Baufortschritt – geregelt nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Im Bauträgervertrag ist genau festgelegt, was und wie gebaut wird (Baubeschreibung, Zahlungsplan, Fristen). Käufer sollten diesen Vertrag sorgfältig prüfen – insbesondere bei Sonderwünschen, Gewährleistung und Bauzeit.

Beispiel:
Ein Paar kauft bei einem Bauträger eine Doppelhaushälfte auf einem projektierten Grundstück. Im Vertrag ist geregelt, dass der Rohbau binnen 6 Monaten errichtet wird. Die Käufer zahlen 30 % des Kaufpreises nach Rohbaufertigstellung, weitere Raten folgen je nach Baufortschritt.

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Pressemeldung

A&O Wohnbau Immobilien als
BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2026 ausgezeichnet

Zu den besten Immobilienunternehmen, die das begehrte Siegel in diesem Jahr erhalten haben, gehört die Firma A&O Wohnbau Immobilien Inh. Damian Orgun aus München.