Eigentumswohnung (ETW)

Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwirbt man Sondereigentum an der Wohnung sowie Miteigentum an den Gemeinschaftsflächen (z. B. Treppenhaus, Dach, Grundstück). Die rechtliche Grundlage bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Verwaltung, Instandhaltung und Rechte der Eigentümer werden in der Teilungserklärung sowie der WEG-Versammlung geregelt. Die laufenden Kosten wie Hausgeld und Rücklagen sind bei Kauf zu beachten.

Beispiel:
Ein Käufer erwirbt eine Wohnung mit 85 m² in einem 6-Parteien-Haus. Neben dem Sondereigentum an seiner Einheit ist er zu 1/6 an der Instandhaltung des Dachs beteiligt. Die monatlichen Hausgeldkosten betragen 320 €.

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Pressemeldung

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