Grundbuch

Das Grundbuch wird beim Amtsgericht geführt und besteht aus mehreren Abteilungen:

Bestandsverzeichnis (Grundstücksdaten)

Abteilung I (Eigentümer)

Abteilung II (Lasten wie Nießbrauch, Vorkaufsrecht, Baulasten)

Abteilung III (Grundpfandrechte wie Hypothek oder Grundschuld)

Wer eine Immobilie kauft, wird nach vollständiger Kaufpreiszahlung und notarieller Bestätigung als neuer Eigentümer eingetragen. Änderungen im Grundbuch sind nur durch notarielle Urkunde möglich.

Beispiel:
Ein Käufer schließt beim Notar einen Kaufvertrag ab. Nach Zahlung des Kaufpreises beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung. Sobald diese im Grundbuch vollzogen ist, ist der Käufer offiziell Eigentümer.

Sie wollen erfolgreich sein mit Ihrer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns!

Erfolg ist, wenn Sie 110% zufrieden mit Ihrer Immobilie sind!

Nach oben scrollen

Top-Kapitalanlage in München

Einmalige Chance zur steueroptimierten Kapitalanlage in München-Obergiesing

Denkmalgeschütztes Wohnensemble mit 29 Einheiten, Kaufpreise ab ca. 297.000 €.
100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre abschreibbar (Denkmal-AfA) sowie Restnutzungsdauer von 21 Jahren – kombiniert mit innerstädtischer Top-Lage und sicherer Mietnachfrage.