Instandhaltungsrücklage

Jeder Eigentümer zahlt monatlich einen Anteil in die Rücklage – diese wird zweckgebunden für Sanierungen und Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum verwendet (z. B. Dach, Fassade, Aufzug). Sie schützt die Eigentümergemeinschaft vor Sonderumlagen und ist bei der Kaufpreisermittlung relevant. Die Höhe wird in der Eigentümerversammlung festgelegt oder anhand von Richtwerten kalkuliert (z. B. 10–20 €/m² Wohnfläche pro Jahr).

Beispiel:
Ein Eigentümer einer 80 m²-Wohnung zahlt monatlich 80 € in die Rücklage. Die WEG spart so für zukünftige Maßnahmen wie Fassadensanierung oder Heizungstausch.

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