MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)

Die MaBV schützt Käufer von Neubauten vor ungerechtfertigten Vorauszahlungen. Sie schreibt vor, dass der Kaufpreis in Raten gezahlt werden muss, abgestimmt auf definierte Bauabschnitte (z. B. 30 % nach Rohbaufertigstellung). Nur bei vorliegender Baugenehmigung, Auflassungsvormerkung und gesicherter Finanzierung darf der Bauträger Zahlungen fordern. Damit wird sichergestellt, dass Käufer nicht in Vorleistung geraten, ohne Gegenwert zu erhalten.

Beispiel:
Ein Käufer erwirbt eine Neubauwohnung. Im Bauträgervertrag ist geregelt, dass er nach Fertigstellung des Rohbaus 30 % und nach Einbau der Fenster weitere 10 % zahlt – exakt gemäß MaBV-Zahlungsplan.

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Pressemeldung

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Zu den besten Immobilienunternehmen, die das begehrte Siegel in diesem Jahr erhalten haben, gehört die Firma A&O Wohnbau Immobilien Inh. Damian Orgun aus München.