Notar

In Deutschland ist die notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf, erläutert beide Seiten rechtlich neutral, und sorgt nach Unterzeichnung für die Auflassungsvormerkung, die Eintragung des Eigentümers ins Grundbuch und ggf. die Löschung alter Belastungen. Er handelt nicht im Interesse einer Partei, sondern als staatlich beauftragter „Verfahrensmanager“.

Beispiel:
Ein Käufer möchte ein Grundstück kaufen. Der Notar erstellt den Kaufvertrag, koordiniert mit dem Grundbuchamt, beantragt die Auflassungsvormerkung, überwacht die Kaufpreiszahlung und veranlasst die endgültige Eigentumsumschreibung.

Sie wollen erfolgreich sein mit Ihrer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns!

Erfolg ist, wenn Sie 110% zufrieden mit Ihrer Immobilie sind!

Nach oben scrollen

Top-Kapitalanlage in München

Einmalige Chance zur steueroptimierten Kapitalanlage in München-Obergiesing

Denkmalgeschütztes Wohnensemble mit 29 Einheiten, Kaufpreise ab ca. 297.000 €.
100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre abschreibbar (Denkmal-AfA) sowie Restnutzungsdauer von 21 Jahren – kombiniert mit innerstädtischer Top-Lage und sicherer Mietnachfrage.