Pacht

Im Gegensatz zur Miete erlaubt die Pacht dem Nutzer, aus dem Pachtobjekt wirtschaftliche Erträge zu erzielen. Typisch: Verpachtung von Gewerberäumen, Gaststätten, landwirtschaftlichen Flächen oder Grundstücken mit Photovoltaik-Nutzung. Geregelt ist die Pacht im BGB §§ 581–597. Pachtverträge sind oft langfristig ausgelegt und können Indexierungen oder Vorkaufsrechte enthalten.

Beispiel:
Ein Landwirt verpachtet eine 5.000 m² große Wiese für 20 Jahre an ein Solarunternehmen zur Errichtung einer PV-Anlage. Die jährliche Pacht beträgt 3.800 €, zuzüglich Einspeisebeteiligung.

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