Sondernutzungsrecht
Sondernutzungsrechte sind in der Teilungserklärung oder im notariellen Kaufvertrag geregelt. Der betroffene Bereich gehört rechtlich zum Gemeinschaftseigentum, darf aber ausschließlich von einem Eigentümer genutzt werden. Typische Beispiele sind Gartenflächen, Kfz-Stellplätze, Dachterrassen. Es entsteht kein Eigentum, sondern ein dauerhaftes Nutzungsrecht – oft auch mit Verpflichtung zur Pflege.
Beispiel:
In einem Mehrfamilienhaus ist der Garten Gemeinschaftseigentum. In der Teilungserklärung steht, dass der Eigentümer der Wohnung Nr. 1 ein Sondernutzungsrecht an 40 m² Garten hat – er darf ihn exklusiv nutzen, andere nicht.
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