Unbedenklichkeitsbescheinigung

Nach einem Immobilienkauf muss der Käufer die Grunderwerbsteuer (i. d. R. 3,5–6,5 %) beim zuständigen Finanzamt zahlen. Erst dann stellt das Amt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese ist erforderlich, damit der Notar die Eintragung des Käufers im Grundbuch veranlassen kann. Ohne dieses Dokument wird der Eigentumswechsel nicht vollzogen.

Beispiel:
Ein Käufer überweist die Grunderwerbsteuer von 28.000 €. Das Finanzamt bestätigt den Zahlungseingang und stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Der Notar kann nun die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen.

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Pressemeldung

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