Vorvertrag (beim Immobilienkauf)
Ein Vorvertrag wird oft dann geschlossen, wenn z. B.
Finanzierungszusagen noch ausstehen
behördliche Genehmigungen benötigt werden
der Verkäufer Zeit für Räumung oder Aufteilung braucht
Er enthält bereits die wesentlichen Vertragsinhalte (Kaufpreis, Objekt, Fristen) und verpflichtet zur Unterzeichnung des späteren Hauptvertrags. Ein Vorvertrag muss notariell beurkundet sein, um rechtlich bindend zu sein.
Beispiel:
Ein Käufer sichert sich ein Baugrundstück, dessen Teilung noch nicht erfolgt ist. Verkäufer und Käufer schließen einen Vorvertrag mit einer Frist von 6 Monaten für die notarielle Hauptbeurkundung.
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