Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist gesetzlich notwendig, um eine Immobilie in einzelne Eigentumseinheiten aufzuteilen. Sie wird vom Bauamt oder der unteren Bauaufsichtsbehörde ausgestellt und bestätigt, dass z. B. jede Wohnung über eigene abschließbare Räume, ein Bad, eine Küche und einen separaten Zugang verfügt. Ohne sie kann kein Sondereigentum im Grundbuch eingetragen werden – wichtig bei der Begründung von Wohnungseigentum nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz).

Praxisbeispiel:

Ein Investor will ein Zweifamilienhaus in zwei Eigentumswohnungen umwandeln und getrennt verkaufen. Dafür benötigt er für jede Einheit eine Abgeschlossenheitsbescheinigung – andernfalls bleibt es rechtlich ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.

WEG §3 – Begründung von Wohnungseigentum

 

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