Baugenehmigung

Ohne gültige Baugenehmigung darf in Deutschland nicht gebaut werden – es sei denn, es handelt sich um genehmigungsfreie Bauvorhaben im Rahmen der Landesbauordnung. Für Neubauten, Umnutzungen oder Umbauten ist immer ein Antrag beim zuständigen Bauamt erforderlich. Genehmigt wird nur, was dem Bebauungsplan, der Landesbauordnung und ggf. anderen Fachgesetzen entspricht. Für den Bauantrag sind in der Regel Architektenpläne, Lagepläne, Statiknachweise und ggf. Brandschutzkonzepte nötig.

Beispiel:
Ein Eigentümer will auf einem unbebauten Grundstück ein Zweifamilienhaus errichten. Er reicht über seinen Architekten die Bauantragsunterlagen beim Landratsamt ein. Erst nach Erhalt der schriftlichen Baugenehmigung darf der Bau beginnen. Ohne Genehmigung riskiert er Rückbau oder hohe Bußgelder.

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