Baulast

Die Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Baubehörde, nicht gegenüber Privatpersonen. Sie wird ins Baulastenverzeichnis (nicht ins Grundbuch!) eingetragen. Häufige Formen sind die Zuwegungsbaulast (ein Nachbargrundstück muss die Zufahrt ermöglichen) oder die Abstandsflächenbaulast (ein Gebäude darf näher an die Grenze gebaut werden, wenn das Nachbargrundstück dafür Fläche zur Verfügung stellt). Baulasten können den Wert eines Grundstücks beeinflussen und sind bei jedem Grundstückskauf zu prüfen.

Beispiel:
Ein Bauträger möchte ein Haus dichter an die Grundstücksgrenze bauen, als es die Bauordnung erlaubt. Der Nachbar erteilt eine Baulast auf seinem Grundstück, um die nötige Abstandsfläche bereitzustellen. Die Behörde genehmigt den Bau nur unter dieser Voraussetzung.

Sie wollen erfolgreich sein mit Ihrer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns!

Erfolg ist, wenn Sie 110% zufrieden mit Ihrer Immobilie sind!

Nach oben scrollen

Immobilienbewertung München

Sofortige Wertermittlung für Ihre Immobilie

Kostenlos, unverbindlich, in wenigen Minuten, basierend auf echten Marktdaten aus München.