Bauträger / Bauträgervertrag
Ein Bauträger errichtet auf eigenes Risiko Immobilien und verkauft sie schlüsselfertig an Endkunden. Der Käufer zahlt nicht sofort den Gesamtpreis, sondern in Raten nach Baufortschritt – geregelt nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Im Bauträgervertrag ist genau festgelegt, was und wie gebaut wird (Baubeschreibung, Zahlungsplan, Fristen). Käufer sollten diesen Vertrag sorgfältig prüfen – insbesondere bei Sonderwünschen, Gewährleistung und Bauzeit.
Beispiel:
Ein Paar kauft bei einem Bauträger eine Doppelhaushälfte auf einem projektierten Grundstück. Im Vertrag ist geregelt, dass der Rohbau binnen 6 Monaten errichtet wird. Die Käufer zahlen 30 % des Kaufpreises nach Rohbaufertigstellung, weitere Raten folgen je nach Baufortschritt.
Sie wollen erfolgreich sein mit Ihrer Immobilie?
Kontaktieren Sie uns!
- Exklusive Objekte
- Diskrete Vermarktung
- Zuverlässige Bewertung & Gutachten
Erfolg ist, wenn Sie 110% zufrieden mit Ihrer Immobilie sind!