Bezugsfertigkeit

Bezugsfertig bedeutet nicht „komplett fertig“, sondern „nutzbar“. Sobald z. B. Heizung, Elektrik, Wasser und Sanitär funktionieren, darf ein Gebäude bezogen werden. Restarbeiten wie Außenanlagen oder Malerarbeiten im Treppenhaus dürfen noch offen sein. Die Bezugsfertigkeit ist häufig Grundlage für die letzte Kaufpreisrate oder die Anmeldung des Erstwohnsitzes.

Beispiel:
Ein Neubauprojekt wird im November bezugsfertig übergeben. Die Außenanlagen sind noch nicht fertig, aber die Wohnungen sind mit funktionierender Heizung, Sanitäranlagen und Küche ausgestattet – die Käufer können einziehen.

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