Denkmalschutz-AfA

Bei denkmalgeschützten Immobilien können die Sanierungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Für Eigennutzer sind bis zu 90 % der Kosten über 10 Jahre absetzbar (§ 10f EStG), für Kapitalanleger sogar 100 % über 12 Jahre (§ 7i EStG). Voraussetzung ist die Genehmigung der Baumaßnahmen durch die Denkmalschutzbehörde und eine nachvollziehbare Baukostenaufstellung.

Beispiel:
Ein Anleger kauft eine unter Denkmalschutz stehende Altbauwohnung für 400.000 €. Davon entfallen 200.000 € auf Sanierungskosten (z. B. Fassade, Fenster, Leitungen). Diese kann er über 12 Jahre steuerlich voll abschreiben – jährlich rund 16.667 € steuerlicher Vorteil.

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