Denkmalschutz-AfA

Bei denkmalgeschützten Immobilien können die Sanierungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Für Eigennutzer sind bis zu 90 % der Kosten über 10 Jahre absetzbar (§ 10f EStG), für Kapitalanleger sogar 100 % über 12 Jahre (§ 7i EStG). Voraussetzung ist die Genehmigung der Baumaßnahmen durch die Denkmalschutzbehörde und eine nachvollziehbare Baukostenaufstellung.

Beispiel:
Ein Anleger kauft eine unter Denkmalschutz stehende Altbauwohnung für 400.000 €. Davon entfallen 200.000 € auf Sanierungskosten (z. B. Fassade, Fenster, Leitungen). Diese kann er über 12 Jahre steuerlich voll abschreiben – jährlich rund 16.667 € steuerlicher Vorteil.

Sie wollen erfolgreich sein mit Ihrer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns!

Erfolg ist, wenn Sie 110% zufrieden mit Ihrer Immobilie sind!

Nach oben scrollen

Top-Kapitalanlage in München

Einmalige Chance zur steueroptimierten Kapitalanlage in München-Obergiesing

Denkmalgeschütztes Wohnensemble mit 29 Einheiten, Kaufpreise ab ca. 297.000 €.
100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre abschreibbar (Denkmal-AfA) sowie Restnutzungsdauer von 21 Jahren – kombiniert mit innerstädtischer Top-Lage und sicherer Mietnachfrage.