Energieausweis

Der Energieausweis informiert Käufer und Mieter über den Energieverbrauch eines Gebäudes. Es gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis (basiert auf tatsächlichem Verbrauch der letzten drei Jahre) und den Bedarfsausweis (berechnet auf Basis der Bausubstanz und Technik). Bei Verkauf oder Vermietung ist der Ausweis Pflicht (§ 80 GEG) und muss unaufgefordert vorgelegt werden. Ausnahmen gelten u. a. für denkmalgeschützte Gebäude.

Beispiel:
Ein Eigentümer will seine Wohnung verkaufen. Der Käufer fragt nach dem Energieausweis. Ohne diesen darf der Verkauf nicht rechtssicher abgeschlossen werden – das Risiko: Bußgeld bis 10.000 €.

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Pressemeldung

A&O Wohnbau Immobilien als
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