Grundbuch
Das Grundbuch wird beim Amtsgericht geführt und besteht aus mehreren Abteilungen:
Bestandsverzeichnis (Grundstücksdaten)
Abteilung I (Eigentümer)
Abteilung II (Lasten wie Nießbrauch, Vorkaufsrecht, Baulasten)
Abteilung III (Grundpfandrechte wie Hypothek oder Grundschuld)
Wer eine Immobilie kauft, wird nach vollständiger Kaufpreiszahlung und notarieller Bestätigung als neuer Eigentümer eingetragen. Änderungen im Grundbuch sind nur durch notarielle Urkunde möglich.
Beispiel:
Ein Käufer schließt beim Notar einen Kaufvertrag ab. Nach Zahlung des Kaufpreises beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung. Sobald diese im Grundbuch vollzogen ist, ist der Käufer offiziell Eigentümer.
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