Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks fällig – sie richtet sich prozentual nach dem Kaufpreis. In Bayern beträgt der Satz aktuell 3,5 %, in NRW 6,5 %. Fällig wird die Steuer nach notarieller Beurkundung – die Zahlung ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Ausnahmen gelten z. B. bei Schenkungen, Erbschaften oder bei Übertragungen innerhalb der Familie.

Beispiel:
Ein Käufer erwirbt ein Grundstück in München für 1.000.000 €. Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % = 35.000 €, die er innerhalb weniger Wochen ans Finanzamt zahlen muss.

Sie wollen erfolgreich sein mit Ihrer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns!

Erfolg ist, wenn Sie 110% zufrieden mit Ihrer Immobilie sind!

Nach oben scrollen

Pressemeldung

A&O Wohnbau Immobilien als
BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2026 ausgezeichnet

Zu den besten Immobilienunternehmen, die das begehrte Siegel in diesem Jahr erhalten haben, gehört die Firma A&O Wohnbau Immobilien Inh. Damian Orgun aus München.