Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks fällig – sie richtet sich prozentual nach dem Kaufpreis. In Bayern beträgt der Satz aktuell 3,5 %, in NRW 6,5 %. Fällig wird die Steuer nach notarieller Beurkundung – die Zahlung ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Ausnahmen gelten z. B. bei Schenkungen, Erbschaften oder bei Übertragungen innerhalb der Familie.

Beispiel:
Ein Käufer erwirbt ein Grundstück in München für 1.000.000 €. Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % = 35.000 €, die er innerhalb weniger Wochen ans Finanzamt zahlen muss.

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