Handwerkerleistungen absetzen

Nach § 35a EStG können Privatpersonen 20 % der Lohnkosten für Handwerkerleistungen (max. 6.000 € Arbeitskosten pro Jahr) steuerlich absetzen – also bis zu 1.200 €. Wichtig: Materialkosten zählen nicht. Begünstigt sind Renovierung, Modernisierung, Erhaltungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen – auch außerhalb der Wohnung (z. B. Garten, Garage, Balkon). Die Zahlung muss unbar erfolgen und mit Rechnung nachweisbar sein.

Beispiel:
Ein Eigentümer lässt sein Bad für 8.000 € sanieren, davon 5.000 € Lohnkosten. Davon kann er 20 % = 1.000 € direkt von seiner Steuerschuld abziehen.

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