Immobilienbewertung

Der Verkehrswert (§ 194 BauGB) ist der geschätzte Marktpreis einer Immobilie unter normalen Bedingungen. Bewertungsverfahren sind u. a.:

Vergleichswertverfahren (z. B. bei Eigentumswohnungen)

Sachwertverfahren (v. a. bei Einfamilienhäusern)

Ertragswertverfahren (für vermietete Objekte)

Wichtig bei Scheidungen, Erbschaften, Finanzierungen oder der Vorbereitung eines Verkaufs.

Beispiel:
Ein Eigentümer möchte seine Wohnung verkaufen. Ein unabhängiger Gutachter erstellt ein Verkehrswertgutachten mit dem Vergleichswertverfahren und beziffert den Marktwert auf 725.000 € – auf dieser Basis wird der Verkaufspreis festgelegt.

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