Innenprovision

Im Gegensatz zur Außenprovision oder gemischten Provision übernimmt bei der Innenprovision der Verkäufer 100 % der Maklerkosten. Dieses Modell wird häufig bei hochpreisigen Objekten oder Off-Market-Immobilien angewandt, um die Kaufnebenkosten für Käufer attraktiv zu halten. Seit 2020 muss die Käuferprovision bei Wohnimmobilien begrenzt oder hälftig geregelt sein (§ 656c BGB) – Innenprovisionen sind dadurch wieder stärker im Kommen.

Beispiel:
Ein Makler verkauft ein Penthouse für 2,1 Mio. €. Die Provision von 3,57 % (74.970 €) trägt vollständig der Verkäufer – für den Käufer fällt keine Courtage an.

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