MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)
Die MaBV schützt Käufer von Neubauten vor ungerechtfertigten Vorauszahlungen. Sie schreibt vor, dass der Kaufpreis in Raten gezahlt werden muss, abgestimmt auf definierte Bauabschnitte (z. B. 30 % nach Rohbaufertigstellung). Nur bei vorliegender Baugenehmigung, Auflassungsvormerkung und gesicherter Finanzierung darf der Bauträger Zahlungen fordern. Damit wird sichergestellt, dass Käufer nicht in Vorleistung geraten, ohne Gegenwert zu erhalten.
Beispiel:
Ein Käufer erwirbt eine Neubauwohnung. Im Bauträgervertrag ist geregelt, dass er nach Fertigstellung des Rohbaus 30 % und nach Einbau der Fenster weitere 10 % zahlt – exakt gemäß MaBV-Zahlungsplan.
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