Maklerprovision (Courtage)

Seit 2020 gilt bei Wohnimmobilien die Regel: Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerkosten, wenn beide Parteien den Makler beauftragt haben (§ 656c BGB). Die Höhe der Provision ist grundsätzlich verhandelbar, in vielen Bundesländern betragen sie jeweils 3 % + MwSt.
Bei Gewerbeimmobilien oder Kapitalanlagen gelten andere Regelungen – z. B. reine Innen- oder Außenprovision. Die Provision ist nur bei Erfolg (notarieller Abschluss) fällig.

Beispiel:
Ein Haus wird für 950.000 € verkauft. Die Provision beträgt 3 % zzgl. MwSt. je Partei = 28.455 € pro Partei. Der Käufer zahlt diesen Betrag zusätzlich zum Kaufpreis.

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