Neubau-AfA (§ 7b EStG)

Die Neubau-AfA (Sonderabschreibung nach § 7b EStG) gilt für neue, bis 2029 fertiggestellte Mietwohnungen, die bestimmte energetische Standards (z. B. KfW-40) erfüllen. Neben der regulären AfA (2 % jährlich) können in den ersten 4 Jahren zusätzlich 5 % pro Jahr abgeschrieben werden – insgesamt also bis zu 28 % innerhalb von 4 Jahren. Die Baukosten dürfen 5.200 €/m² nicht überschreiten.

Beispiel:
Ein Investor errichtet ein KfW-40-Mietshaus mit 3 Wohneinheiten zu Herstellungskosten von 780.000 €. In den ersten 4 Jahren kann er jährlich 5 % = 39.000 € zusätzlich zur regulären AfA geltend machen – steuerliche Entlastung: über 150.000 €.

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