Notar

In Deutschland ist die notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf, erläutert beide Seiten rechtlich neutral, und sorgt nach Unterzeichnung für die Auflassungsvormerkung, die Eintragung des Eigentümers ins Grundbuch und ggf. die Löschung alter Belastungen. Er handelt nicht im Interesse einer Partei, sondern als staatlich beauftragter „Verfahrensmanager“.

Beispiel:
Ein Käufer möchte ein Grundstück kaufen. Der Notar erstellt den Kaufvertrag, koordiniert mit dem Grundbuchamt, beantragt die Auflassungsvormerkung, überwacht die Kaufpreiszahlung und veranlasst die endgültige Eigentumsumschreibung.

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