Nutzfläche

Die Nutzfläche wird nach DIN 277 berechnet und unterscheidet sich von der Wohnfläche (z. B. laut Wohnflächenverordnung). Zur Nutzfläche zählen:

Technikräume, Lager, Archive, Hobbyräume

Kellerräume, Waschküchen, Flure in Bürogebäuden
Sie ist besonders relevant bei Gewerbeimmobilien, Mischobjekten und Bauträgerkalkulationen.

Beispiel:
Ein Doppelhaus hat je 125 m² Wohnfläche und 40 m² Nutzfläche (Keller, Technikraum). Die Wohnfläche ist für den Verkaufspreis entscheidend – die Nutzfläche kann aber als Stauraum oder Homegym einen Mehrwert schaffen.

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Pressemeldung

A&O Wohnbau Immobilien als
BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2026 ausgezeichnet

Zu den besten Immobilienunternehmen, die das begehrte Siegel in diesem Jahr erhalten haben, gehört die Firma A&O Wohnbau Immobilien Inh. Damian Orgun aus München.