Optionen beim Kauf (z. B. Vorkaufsrecht, Rücktrittsrecht)

Kaufoptionen sind Sonderrechte, die Käufer oder Dritte im Rahmen des Kaufs geltend machen können. Dazu zählen:

Vorkaufsrechte (z. B. durch Gemeinde, Mieter oder Dritte)

Kaufoptionen auf Vorrat (z. B. bei Grundstücken in Teilung)

Rücktrittsrechte (z. B. bei Nichtvorliegen einer Genehmigung)

Auflassungsvorbehalte oder schwebend unwirksame Verträge
Solche Regelungen müssen im Kaufvertrag notariell eindeutig formuliert sein.

Beispiel:
Ein Käufer erhält ein 4-wöchiges Kaufoptionsrecht für ein Baugrundstück – solange kann der Verkäufer nicht anderweitig verkaufen. Der Käufer nutzt die Zeit zur Finanzierungsprüfung und Bauvoranfrage.

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Pressemeldung

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