Restnutzungsdauer

Die Restnutzungsdauer wird in Gutachten und Bankbewertungen genutzt, um den aktuellen Wert des Gebäudes zu berechnen – meist nach dem Sachwertverfahren. Sie hängt vom Alter, Zustand, Modernisierungen und der Nutzung ab. Sie beeinflusst die Höhe der Abschreibung und ist besonders relevant für steuerliche Bewertungen und Beleihungsgrenzen.

Beispiel:
Ein 50 Jahre altes Haus wurde umfassend modernisiert (neues Dach, neue Technik). Der Sachverständige schätzt die Restnutzungsdauer nicht bei 20 Jahren, sondern bei 35 Jahren – das erhöht den Gebäude-Sachwert.

Sie wollen erfolgreich sein mit Ihrer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns!

Erfolg ist, wenn Sie 110% zufrieden mit Ihrer Immobilie sind!

Nach oben scrollen

Handelsblatt Artikel

Makler sterben nicht aus – sie werden Projektentwickler:
Wie A&O Wohnbau mit Baukompetenz den Münchner Markt verändert

Makler gibt es viele – doch kaum einer kennt sich mit den Herausforderungen des modernen Wohnbaus wirklich aus