Restnutzungsdauer

Die Restnutzungsdauer wird in Gutachten und Bankbewertungen genutzt, um den aktuellen Wert des Gebäudes zu berechnen – meist nach dem Sachwertverfahren. Sie hängt vom Alter, Zustand, Modernisierungen und der Nutzung ab. Sie beeinflusst die Höhe der Abschreibung und ist besonders relevant für steuerliche Bewertungen und Beleihungsgrenzen.

Beispiel:
Ein 50 Jahre altes Haus wurde umfassend modernisiert (neues Dach, neue Technik). Der Sachverständige schätzt die Restnutzungsdauer nicht bei 20 Jahren, sondern bei 35 Jahren – das erhöht den Gebäude-Sachwert.

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Pressemeldung

A&O Wohnbau Immobilien als
BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2026 ausgezeichnet

Zu den besten Immobilienunternehmen, die das begehrte Siegel in diesem Jahr erhalten haben, gehört die Firma A&O Wohnbau Immobilien Inh. Damian Orgun aus München.