Rücklagen (Instandhaltungsrücklage)
In Wohnungseigentümergemeinschaften wird monatlich eine Instandhaltungsrücklage aufgebaut – für Dach, Fassade, Heizung etc. Die Höhe wird jährlich beschlossen. Sie schützt vor Sonderumlagen, wenn unerwartete Reparaturen auftreten. Auch bei Hausverkäufen ist die Höhe der Rücklage wichtig – je höher sie ist, desto sicherer wirkt das Objekt für Käufer und Banken.
Beispiel:
In einer WEG mit 10 Parteien beträgt die Rücklage 120.000 €. Bei einer geplanten Dachsanierung von 80.000 € muss keine Sonderumlage erfolgen – die Rücklage deckt die Maßnahme ab.
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