Spekulationsfrist
Die Spekulationsfrist beträgt für Immobilien 10 Jahre. Bei Verkauf innerhalb dieser Frist fällt auf den Gewinn Einkommensteuer an – ausgenommen:
Selbstnutzung im Verkaufsjahr + 2 volle Vorjahre
Vererbung (Frist läuft beim Erben weiter)
Die Steuerlast kann – je nach Einkommen – über 25 % betragen. Wichtig: Die Frist beginnt mit dem Datum der notariellen Kaufvertragsunterzeichnung.
Beispiel:
Ein Anleger kauft eine Wohnung 2016 und verkauft sie 2024 mit 80.000 € Gewinn. Da die Frist noch nicht abgelaufen ist, muss er auf den Gewinn Einkommensteuer zahlen – je nach Steuersatz rund 28.000 €.
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