Treuhandkonto

Bei sensiblen Transaktionen (z. B. Bauträgergeschäften oder juristisch unsicheren Verkäufen) wird der Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer gezahlt, sondern zunächst auf ein Notaranderkonto. Der Notar zahlt das Geld erst aus, wenn:

alle Grundbuchvoraussetzungen erfüllt sind,

Lastenfreiheit gesichert ist,

die Auflassungsvormerkung eingetragen ist.
Dadurch entsteht maximale Transaktionssicherheit – insbesondere bei mehreren Beteiligten oder Altlasten.

Beispiel:
Ein Bauträger verkauft ein Grundstück mit Altlasten. Der Kaufpreis wird auf ein Treuhandkonto gezahlt. Erst nach Beseitigung der Belastung und Notarfreigabe erfolgt die Auszahlung an den Verkäufer.

Sie wollen erfolgreich sein mit Ihrer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns!

Erfolg ist, wenn Sie 110% zufrieden mit Ihrer Immobilie sind!

Nach oben scrollen

Handelsblatt Artikel

Makler sterben nicht aus – sie werden Projektentwickler:
Wie A&O Wohnbau mit Baukompetenz den Münchner Markt verändert

Makler gibt es viele – doch kaum einer kennt sich mit den Herausforderungen des modernen Wohnbaus wirklich aus