Treuhandkonto

Bei sensiblen Transaktionen (z. B. Bauträgergeschäften oder juristisch unsicheren Verkäufen) wird der Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer gezahlt, sondern zunächst auf ein Notaranderkonto. Der Notar zahlt das Geld erst aus, wenn:

alle Grundbuchvoraussetzungen erfüllt sind,

Lastenfreiheit gesichert ist,

die Auflassungsvormerkung eingetragen ist.
Dadurch entsteht maximale Transaktionssicherheit – insbesondere bei mehreren Beteiligten oder Altlasten.

Beispiel:
Ein Bauträger verkauft ein Grundstück mit Altlasten. Der Kaufpreis wird auf ein Treuhandkonto gezahlt. Erst nach Beseitigung der Belastung und Notarfreigabe erfolgt die Auszahlung an den Verkäufer.

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