Umnutzung

Jede Immobilie hat eine baurechtlich genehmigte Nutzung. Wer z. B. aus einem Büro eine Wohnung machen oder eine Scheune in Wohnraum umwandeln will, muss eine Umnutzungsgenehmigung bei der Baubehörde beantragen. Dabei werden geprüft:

bauliche Voraussetzungen (z. B. Schallschutz, Brandschutz),

Stellplatznachweise,

Erschließung & Nachbarschaftsrechte.

Unzulässige Umnutzung kann zu Bußgeldern oder Rückbauverpflichtungen führen.

Beispiel:
Ein Investor möchte ein ehemaliges Ladengeschäft in ein Mikroapartment umbauen. Er stellt einen Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt. Dieser wird genehmigt unter Auflagen zu Schallschutz & Belüftung.

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