Verkehrswert

Der Verkehrswert wird gemäß § 194 BauGB ermittelt – und bildet die Grundlage für:

Kaufpreisverhandlungen

Erbschaften & Schenkungen

Beleihungen & Gutachten

steuerliche Bewertungen (z. B. Grunderwerbsteuer, Erbschaftssteuer)

Die Ermittlung erfolgt i. d. R. durch ein Verfahren nach ImmoWertV:

Vergleichswertverfahren bei Eigentumswohnungen

Ertragswertverfahren bei Mietobjekten

Sachwertverfahren bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern

Beispiel:
Ein Gutachter bewertet eine vermietete Doppelhaushälfte in München-Trudering mit dem Ertragswertverfahren. Ergebnis: Verkehrswert 980.000 €. Dieser dient als Orientierung für Verkauf und Finanzierung.

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