Verkehrswert
Der Verkehrswert wird gemäß § 194 BauGB ermittelt – und bildet die Grundlage für:
Kaufpreisverhandlungen
Erbschaften & Schenkungen
Beleihungen & Gutachten
steuerliche Bewertungen (z. B. Grunderwerbsteuer, Erbschaftssteuer)
Die Ermittlung erfolgt i. d. R. durch ein Verfahren nach ImmoWertV:
Vergleichswertverfahren bei Eigentumswohnungen
Ertragswertverfahren bei Mietobjekten
Sachwertverfahren bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern
Beispiel:
Ein Gutachter bewertet eine vermietete Doppelhaushälfte in München-Trudering mit dem Ertragswertverfahren. Ergebnis: Verkehrswert 980.000 €. Dieser dient als Orientierung für Verkauf und Finanzierung.
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