Vollmacht (beim Immobilienverkauf)

Eine Vollmacht ist in Immobiliengeschäften oft notwendig, etwa bei:

räumlicher Abwesenheit

Handlungen im Namen Dritter (z. B. Eltern, Ehepartner)

Unternehmensverkäufen oder durch Geschäftsführer

Die Vollmacht zur Veräußerung von Immobilien muss notariell beurkundet sein. Bei notariellen Kaufverträgen kann auch eine sogenannte Vollmacht mit Genehmigungsvorbehalt erteilt werden – der Vertrag wird erst nach Genehmigung durch den Vollmachtgeber wirksam.

Beispiel:
Ein Bauträger lässt sich vom Grundstückseigentümer eine notarielle Vollmacht erteilen, um den Kaufvertrag zu unterzeichnen. Der Eigentümer lebt im Ausland und wird später per Post über die Genehmigung informiert.

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