Vorvertrag (beim Immobilienkauf)

Ein Vorvertrag wird oft dann geschlossen, wenn z. B.

Finanzierungszusagen noch ausstehen

behördliche Genehmigungen benötigt werden

der Verkäufer Zeit für Räumung oder Aufteilung braucht

Er enthält bereits die wesentlichen Vertragsinhalte (Kaufpreis, Objekt, Fristen) und verpflichtet zur Unterzeichnung des späteren Hauptvertrags. Ein Vorvertrag muss notariell beurkundet sein, um rechtlich bindend zu sein.

Beispiel:
Ein Käufer sichert sich ein Baugrundstück, dessen Teilung noch nicht erfolgt ist. Verkäufer und Käufer schließen einen Vorvertrag mit einer Frist von 6 Monaten für die notarielle Hauptbeurkundung.

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