Wohnfläche
Zur Wohnfläche zählen alle Räume, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, wie z. B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Flur. Nicht oder nur anteilig berücksichtigt werden:
Balkone (meist 25–50 %)
Dachschrägen unter 2 m Höhe (hälftig oder gar nicht)
Kellerräume und Abstellräume außerhalb der Wohnung (meist nicht)
Fehlerhafte Flächenangaben im Exposé oder Mietvertrag können zu Rückforderungen oder Rechtsstreitigkeiten führen.
Beispiel:
Ein Vermieter gibt im Mietvertrag eine Wohnfläche von 95 m² an. Eine Überprüfung ergibt jedoch nur 86 m². Der Mieter kann eine Mietminderung wegen Flächenabweichung fordern.
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