Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

In einer WEG verwalten mehrere Eigentümer gemeinsames Eigentum (z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus) und individuelles Sondereigentum (z. B. Wohnung). Entscheidungen über Instandhaltung, Hausgeld, Rücklagen und bauliche Änderungen trifft die Eigentümerversammlung, meist mit Stimmenmehrheit. Die Verwaltung erfolgt durch einen gewählten Hausverwalter.

Beispiel:
In einer WEG mit 10 Eigentümern wird in der Eigentümerversammlung beschlossen, die Fassade zu streichen. Die Kosten werden entsprechend dem Miteigentumsanteil auf alle verteilt.

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