Grundsteuer

Fachartikel

Grundsteuer, Immobiliensteuer oder Liegenschaftssteuer – was Immobilieneigentümer wissen sollten

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Die Grundsteuer, oft auch Immobiliensteuer oder Liegenschaftssteuer genannt, betrifft Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen direkt, aber auch Mieter indirekt. Denn diese Steuer darf über die Betriebskostenabrechnung an Mieter weitergegeben werden. Doch wie funktioniert diese Steuer genau, und worauf müssen Sie in München besonders achten?

Was ist die Grundsteuer genau?

Die Grundsteuer wird von den Kommunen erhoben und dient hauptsächlich der Finanzierung lokaler Infrastrukturprojekte wie Straßenbau, Schulen und öffentlicher Einrichtungen. Sie zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Berechnung erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:

Die Grundsteuer ergibt sich aus folgender Formel:

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz

Grundsteuer-Reform – Was hat sich geändert?

Die bisherige Berechnung basierte auf sehr alten Werten aus den Jahren 1935 und 1964, die als veraltet und verfassungswidrig eingestuft wurden. Daher trat 2019 eine umfassende Grundsteuer-Reform in Kraft, die ab 2025 wirksam wird. Für Eigentümer bedeutet dies eine Neubewertung ihrer Grundstücke und Immobilien nach aktuellen Maßstäben.

Regionale Unterschiede – Beispiel München

München liegt mit einem Hebesatz von 535 % im oberen Mittelfeld deutscher Großstädte. Zum Vergleich:

  • Berlin: 470 %
  • Hamburg: 540 %
  • Frankfurt am Main: 500 %

In Bayern gilt zudem das Flächenmodell, bei dem Grundstücksfläche und Wohnfläche ausschlaggebend sind, und nicht der Wert des Grundstücks. Das soll für eine einfachere und transparentere Berechnung sorgen.

Auswirkungen für Eigentümer und Mieter

Eigentümer müssen sich auf geänderte Steuerlasten einstellen. Besonders in hochpreisigen Regionen wie München könnten sich Belastungen verändern. Da die Grundsteuer auf Mieter umlagefähig ist, könnten auch Mietpreise indirekt beeinflusst werden.

Handlungsempfehlungen für Eigentümer

  • Prüfen Sie Ihre neue Grundsteuererklärung genau.
  • Beachten Sie die regionalen Hebesätze, besonders in München.
  • Informieren Sie Ihre Mieter rechtzeitig über Änderungen, um Überraschungen zu vermeiden.

Nutzen Sie unsere Online-Wertermittlung, um den Wert Ihrer Immobilie kostenlos zu berechnen.

Fazit zur Grundsteuer

Die Grundsteuer ist ein zentraler Bestandteil kommunaler Finanzen und betrifft direkt oder indirekt jeden, der Immobilien besitzt oder nutzt. Gerade durch die Reform sollten Immobilieneigentümer in München die Änderungen aktiv verfolgen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und Chancen optimal zu nutzen.

Informieren Sie sich rechtzeitig und nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Immobilienbewertung gegebenenfalls zu überprüfen, um von einer fairen Besteuerung zu profitieren.

Wenn Sie Unterstützung bei der Bewertung Ihrer Immobilie oder beim Verkauf benötigen, steht Ihnen unser Immobilienmakler in München beratend zur Seite.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wer muss die Grundsteuer bezahlen?

Grundsätzlich müssen Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken die Grundsteuer bezahlen.

2. Kann die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden?

Ja, die Grundsteuer darf über die Betriebskostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden.

3. Wie oft wird die Grundsteuer erhoben?

Die Grundsteuer wird jährlich erhoben und in der Regel quartalsweise fällig.

4. Wann tritt die neue Grundsteuer-Reform in Kraft?

Die Reform tritt 2025 in Kraft, basierend auf einer Neubewertung der Immobilien zum Stichtag 1. Januar 2022.

5. Kann ich gegen meinen Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?

Ja, Eigentümer können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen.

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